Mietbedingungen – Roof-Rent                                                   

Folgende Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der Roof-Rent Dachzelt Vermietung, vertreten durch die Danzfuß & Langkabel GbR, Salinentrift 36, 38364 Schöningen (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter über die Vermietung von Dachzelten und ggf. weiterem Zubehör.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Mietvertrags ist das im Mietvertrag bezeichnete Dachzelt nebst eventuell vereinbartem Zubehör. Die Ausstattung und der Zustand werden bei Übergabe gemeinsam überprüft und schriftlich dokumentiert.

2. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkten. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

3. Mietpreis, Anzahlung und Kaution

Der Mietpreis richtet sich nach der im Mietvertrag vereinbarten Summe. Diese errechnet sich nach den in der Preisliste angegebenen Einzelpreisen und eventuellen Sondervereinbarungen.
Im Mietpreis inbegriffen sind die Montage auf das Fahrzeug, die Einweisung, die Demontage, sowie die Endreinigung.

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Mietpreises höchstens aber 60 € zu leisten. Die Anzahlung wird bei Rücktritt weniger als 28 Tage vor Mietbeginn nicht zurückerstattet, bei einer Stornierung 28 Tage oder mehr vor Mietbeginn wird sie vollständig zurückgezahlt.

Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 300 € zu hinterlegen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands vollständig zurückerstattet.

4. Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe, sowie die Rückgabe, erfolgen am vereinbarten Ort und Termin. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für jeden verspäteten Tag den entsprechenden Tagesmietpreis berechnen. Jegliche Verluste oder Schäden an dem Mietobjekt müssen dem Vermieter unaufgefordert bei der Rückgabe gemeldet werden.
Bei starker Verschmutzung wird ein entsprechender Aufpreis berechnet.

5. Nutzung und Sorgfaltspflichten

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und sorgsam zu behandeln. Das Rauchen, sowie das Mitführen von Haustieren jeglicher Art ist untersagt.
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter hat sich vor der Benutzung mit der Handhabung vertraut zu machen. Hierbei ist die gestiegene Fahrzeughöhe durch die Montage des Dachzeltes bei Einfahrten in Garagen, Parkhäuser und weiteren Höhenbeschränkungen unbedingt zu beachten.

6. Haftung und Schäden

Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Die Schadensregulierung erfolgt nach einer fairen Einzelfallregelung, wobei der Mieter grundsätzlich für den Schaden aufkommt. Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands während der Mietdauer.

7. Stornierung und Rücktritt

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen 28 Tage oder mehr vor Mietbeginn wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet. Bei Stornierungen weniger als 28 Tage vor Mietbeginn verfällt die Anzahlung zugunsten des Vermieters.

8. Datenschutz

Die im Mietvertrag angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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